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Rechtsanwältin Kerstin Dietrich ist bereits seit 1995 durch freie Mitarbeit als Referendarin in einer der damals 10 größten Anwaltskanzleien in Stuttgart mit dem Arbeitsrecht befasst. Nach Abschluss des zweiten Staatsexamens im Jahr 1997 war sie mehrere Jahre bei einer der heute noch führenden internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften tätig (Top Four) und ist seit dieser Zeit ständig intensiv im Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht tätig. Mit über 25 Jahren Berufserfahrung werden Sie vor Gericht sicher, souverän und verhandlungsstark aktiv vertreten.
Hierzu gehört z.B. auch die Gestaltung von Arbeitsverträgen und Zusatzvereinbarungen, wie sie z.B. beim Auslandseinsatz von Mitarbeitern erforderlich sind (sog. Expatriates), die Beratung in Krisensituationen und die Vorbereitung und Vereinbarung von Aufhebungsverträgen.
Wurde eine Kündigung oder Änderungskündigung ausgesprochen, so muss der Arbeitnehmer die 3-Wochen-Frist des Kündigungsschutzgesetzes für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage (beginnend mit dem Zugang der Kündigungserklärung) beachten. Entsprechendes gilt bei Befristungen bzw. beim Ablauf von befristeten Arbeitsverträgen. Doch auch insoweit gibt es im Einzelfall „Rettungsmöglichkeiten“, wenn die Frist für die Klageerhebung verpasst wurde. Auch in diesem Fall kann es sich lohnen, noch anwaltlichen Rat einzuholen.
Da das sehr umfangreiche Arbeitsrecht einem steten Wandel unterworfen ist und sich durch die Rechtsprechung und die Einflüsse aus Europa ständig weiterentwickelt, gibt es in unserer Kanzlei auf das Arbeitsrecht und die dadurch mitbetroffenen Rechtsgebiete spezialisierte Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht.

Zu unseren Tätigkeitsbereichen gehören z.B. die Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, Geschäftsführerdienstvertragen und Vorstandsdienstverträgen sowie von speziellen Zusatzvereinbarungen, wie sie z.B. beim Auslandseinsatz von Mitarbeitern erforderlich sind (sog. Expatriates). Im laufenden Arbeitsverhältnis unterstützen wir durch strategische und taktische Beratung, auch im Hinblick auf die Vorbereitung auf Trennungsszenarien aller Art bis hin zur Planung und Vorbereitung von Ausstiegsstrategien. Wir gestalten, prüfen und verhandeln umfassende und kreative Aufhebungsverträge inkl. Spezial-Gestaltungen wie dem sogenannten „Mannheimer Modell“ etc.

In Krisensituationen stehen wir, soweit möglich, auch sehr kurzfristig mit Rat und Tat und auch außerhalb der üblichen Arbeitszeit zur Seite. Dies gilt auch für die Anfechtung von unter Druck oder Drohung abgeschlossenen Aufhebungsverträgen, kurzfristig einberufene Besprechungstermine, im Verfahren des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM), vor dem Integrationsamt etc.

Hinzu kommt die Prozessvertretung vor den Arbeitsgerichten in allen Instanzen.

Wir vertreten und beraten gleichermaßen Arbeitnehmer wie Arbeitgeber. Der dafür jeweils notwendige Perspektiv- und Strategiewechsel ist „unser täglich Brot“ und macht auch den besonderen Reiz des Arbeitsrechts aus. Nur wer beide Seiten kennt und vertreten kann, kennt schon die jeweiligen Mittel und Tricks der anderen Seite und kann entsprechend darauf reagieren.
Büring Reger Dietrich
Rechtsanwältin Kerstin Dietrich  
Kirchheimer Str. 60
70619 Stuttgart

Tel. : 0711 / 99 79 889 - 0
Fax : 0711 / 99 79 889 - 99

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