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Sie haben gar keinen Arbeitsvertrag?


Arbeitsverträge können auch mündlich vereinbart werden und noch immer gibt es trotz des Nachweisgesetzes viele Arbeitsverhältnisse, welche nicht schriftlich fixiert wurden. Immer dann, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig sind, dass der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber Arbeits-leistung erbringen und dafür Engelt erhalten soll, liegt bereits ein Arbeitvertrag vor, auf Schriftform kommt es nicht an.

Das Nachweisgesetz lässt dies nur für vorübergehende Aushilfsarbeitsverhältnisse von höchstens bis zu einem Monat zu (§ 1 NachwG). Ansonsten gilt gem. § 2 Abs. 1 NachwG, dass die wesentlichen Vertragsbedingungen spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich vom Arbeitgeber niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen sind.

Büring Reger Dietrich
Rechtsanwältin Kerstin Dietrich  
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