Ratgeber Arbeitsvertrag

Kerstin DietrichSie haben gar keinen Arbeitsvertrag?

Arbeitsverträge können auch mündlich vereinbart werden und noch immer gibt es trotz des Nachweisgesetzes viele Arbeitsverhältnisse, welche nicht schriftlich fixiert wurden. Immer dann, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig sind, dass der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber Arbeitsleistung erbringen und dafür Engelt erhalten soll.

Das Nachweisgesetz lässt dies nur für vorübergehende Aushilfsarbeitsverhältnisse von höchstens bis zu einem Monat zu (§ 1 NachwG). Ansonsten gilt gem. § 2 Abs. 1 NachwG, dass die wesentlichen Vertragsbedingungen spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich vom Arbeitgeber niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen sind.


Rechtsanwälte Büring, Reger, Bierwisch, Dietrich
Rechtsanwältin Kerstin Dietrich
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